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Aufwendungsdarlehen und Altersvorsorge

Viele Mieter träumen von den eigenen vier Wänden die ihnen ein sorgenfreies Leben gerade auch in Hinsicht auf die Altersvorsorge ermöglichen. Während junge Familien sich in der Regel für den Bau eines eigenen Hauses entscheiden, wählen Single oder Paare eher den Erwerb einer Eigentumswohnungen. Der Platz in dieser Wohnung ist für sie völlig ausreichend und ein großer Garten wird in den meisten Fällen nicht benötigt.

Egal wofür sich der Interessent entscheidet die anfallenden Kosten müssen gut kalkuliert und auch auf lange Sicht bezahlbar sein. Es ist daher sinnvoll sich im Vorfeld Gedanken über die Eigenheimfinanzierung zu machen wie hoch die monatlichen Raten für ein Darlehen sein dürfen und wie lange diese gezahlt werden können. Sollte die Laufzeit des Darlehens bis ins Rentenalter dauern ist das dann zu erwartende Einkommen mitzubedenken. Um für alle Zeiten das Darlehen abbezahlen zu können, sollte man sich über eine Kreditabsicherung Gedanken machen.

Eine Möglichkeit bietet hier das Aufwendungsdarlehen. Dabei handelt es sich um ein Darlehen bei dem die Zinsen erheblich günstiger sind als üblich. Gerade die monatlich anfallenden Zinsen bilden einen großen Umfang und sollten bei der Abzahlung nicht unterschätzt werden. Je höher der Anteil der Zinsen an den monatlichen Raten ist desto niedriger ist die Abzahlung der eigentlichen Darlehenssumme.
Ein Aufwendungsdarlehen wird nur unter bestimmten Voraussetzungen vergeben und ist nicht bundesweit gleich geregelt. Ein maßgeblicher Faktor dabei ist das Einkommen des Antragstellers. Gute Auskunft über die einzelnen Möglichkeiten können sich Interessenten bei den Ämtern des Wohnungswesens einholen. Sie sind direkt vor Ort vorhanden und nehmen sich nach vorheriger Terminabsprache genügend Zeit für jeden Immobiliensuchenden.
Gerade für kinderreiche Familien und Alleinverdiener kann das Aufwendungsdarlehen gute Chancen bieten. Aber auch ein schwerbehinderter Angehöriger der mit in die Immobilie einzieht wird besonders vom Staat gefördert. Zusätzlich zu dem Aufwendungsdarlehen gewährt der Staat noch steuerliche Vergünstigungen. Der Förderbetrag selber bemisst sich an der Quadratmeterzahl der Wohnfläche. Er verringert sich jährlich.

Es ist auch möglich Modernisierungen oder Energiesparmaßnahmen von vorhandenem Wohnraum vom Staat fördern zu lassen. Auch in diesem Fall ist der Antrag über das örtliche Amt für Wohnungswesen zu stellen. Er muss in jedem Fall vor Beginn der Baumaßnahme erfolgen.
Ein Aufwendungsdarlehen unterliegt auch bestimmten Zweckbestimmungen und Verpflichtungen für die es gewährt wird. Sollte der Bauherr schuldhaft gegen diese Verpflichtungen verstoßen so kann das Darlehen fristlos gekündigt werden.